AGBs Mediamount Tibold
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen Mediamount Tibold, Inhaber Fabian Tibold, Stüsslingen SO Schweiz (nachfolgend „Mediamount Tibold“), und ihren Kundinnen und Kunden.
Sie gelten für alle Leistungen von Mediamount Tibold, insbesondere in den Bereichen Marketing und Strategie, Social Media Betreuung und Setup, Content Creation, Branding, Logo, Corporate Design (CD) und Corporate Identity (CI), Foto- und Videoproduktion, Imagefilm, Drohnenaufnahmen, Motion Design, Webdesign, Erstellung von Webseiten sowie Schulungen und digitale Lerninhalte.
Abweichende Bedingungen der Kundschaft gelten nur, wenn Mediamount Tibold diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch die schriftliche Annahme einer Offerte (auch per E-Mail), die Unterzeichnung eines Vertrags, oder durch die Inanspruchnahme bzw. den Beginn der Leistungserbringung durch Mediamount Tibold (konkludentes Handeln).
3. Leistungen
Mediamount Tibold erbringt ihre Leistungen gemäss individueller Offerte, Projektbeschreibung oder schriftlicher Vereinbarung.Mediamount Tibold schuldet eine fachgerechte, sorgfältige und branchenübliche Leistungserbringung. Ein bestimmter wirtschaftlicher oder kommerzieller Erfolg (z. B. Umsatz, Reichweite, Follower-Zahlen oder Conversions) wird nicht geschuldet und nicht garantiert.
4. Mitwirkungspflichten der Kundschaft
Die Kundschaft verpflichtet sich, Mediamount Tibold alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Inhalte, Unterlagen, Zugangsdaten und Freigaben rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Qualität zur Verfügung zu stellen.
Verzögerungen oder Mehraufwand infolge unvollständiger, verspäteter oder ungeeigneter Mitwirkung gehen nicht zulasten von Mediamount Tibold und können zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
5. Projektspezifische Bestimmungen (Foto, Video, Web, Design)
5.1 Abnahme
Nach Ablieferung eines Werks (z. B. Foto, Video, Design, Website) hat die Kundschaft dieses innert 7 Werktagen zu prüfen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Mängelrüge, gilt das Werk als abgenommen.
5.2 Korrekturen
Sofern nicht anders vereinbart, sind zwei Korrekturdurchgänge im Preis enthalten. Nachträgliche Konzeptänderungen oder inhaltliche Richtungswechsel nach Projektstart gelten als Zusatzleistungen und werden separat verrechnet.
5.3 Künstlerische Freiheit
Künstlerische und gestalterische Entscheidungen liegen im Ermessen von Mediamount Tibold und stellen keinen Mangel dar, sofern sie dem vereinbarten Konzept und Leistungsumfang entsprechen. Geschmacksänderungen gelten nicht als Mangel.
5.4 Drehtage und Produktionsaufwand
Verzögerungen oder Mehraufwand an Produktions- oder Aufnahmetagen, die durch die Kundschaft oder durch Dritte verursacht werden, können zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
6. Von der Kundschaft bereitgestelltes Material
Von der Kundschaft zur Verfügung gestelltes Material (z. B. Logos, Texte, Bilder, Videos) muss rechtzeitig, in verwertbarer Qualität und frei von Rechten Dritter geliefert werden.
Die Kundschaft ist für die inhaltliche Richtigkeit, Qualität und rechtliche Zulässigkeit des gelieferten Materials verantwortlich. Mehraufwand aufgrund ungeeigneter oder fehlerhafter Materialien kann zusätzlich verrechnet werden.
7. Schulungen und digitale Lerninhalte
Sämtliche Schulungsunterlagen, Videos, Kursinhalte und Lehrmittel sind urheberrechtlich geschützt.
Die Kundschaft erhält ein persönliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht. Die Weitergabe von Zugangsdaten, Vervielfältigung oder öffentliche Nutzung der Inhalte ist ohne schriftliche Zustimmung von Mediamount Tibold untersagt.
8. Urheber- und Nutzungsrechte
Die Urheberrechte an sämtlichen von Mediamount Tibold erstellten Werken verbleiben bei Mediamount Tibold.
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf die Kundschaft über und beschränken sich auf den vertraglich vereinbarten Zweck.
Ohne ausdrückliche Vereinbarung besteht kein Anspruch auf Herausgabe von Rohdaten, offenen Projektdateien oder unbearbeitetem Material.
Mediamount Tibold ist berechtigt, erstellte Werke zu Referenz- und Eigenwerbezwecken zu verwenden, sofern keine schriftliche Vertraulichkeitsvereinbarung entgegensteht.
9. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Sofern nicht anders vereinbart, werden Projekte nach Abschluss der vereinbarten Leistungen zu 100 % in Rechnung gestellt.
Mediamount Tibold behält sich vor, bei grösseren, umfangreichen oder längerfristigen Projekten eine Anzahlung oder Teilzahlungen zu verlangen. Die Zahlungsmodalitäten werden in der Offerte oder Projektvereinbarung festgelegt.
Rechnungen sind innert 15 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist Mediamount Tibold berechtigt, Verzugszinsen sowie Mahngebühren zu erheben und Leistungen zurückzuhalten.
10. Vertragsdauer und Kündigung
Projektbezogene Verträge enden mit der vollständigen Leistungserbringung.
Laufende Mandate (z. B. Social Media Betreuung) können mit einer Frist von zwei Monaten auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
11. Haftung
Mediamount Tibold haftet ausschliesslich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Die rechtliche Prüfung von Inhalten (z. B. Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutz) obliegt der Kundschaft.
12. Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt wie Krankheit, Unfall, behördlichen Anordnungen oder unvorhersehbaren Ereignissen ist Mediamount Tibold für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht befreit. Bereits vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
13. Datenschutz
Mediamount Tibold bearbeitet personenbezogene Daten gemäss dem geltenden Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG). Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung auf der Website zu entnehmen.
14. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von Mediamount Tibold, Stüsslingen SO, soweit gesetzlich zulässig.
Stand: 05.01.2026